AGB
Lieferbedingungen:
Die Lieferkosten sind in unseren Angeboten mit aufgeführt. Die Reinigung der Warmhaltegeräte, Platten etc. ist, wenn nicht anders vereinbart, in den Preisen nicht einkalkuliert.
Die Reinigung kann von uns nach Aufwandsberechnung übernommen werden. Die Geschirrabholung erfolgt nach Vereinbarung.
Gerne teilen wir Ihnen am Liefertag eine Zeitrahmen mit. Für Verleih bzw. Mobiliarlieferungen, die separat von der Speisenlieferung aufgeführt werden, fallen gesonderte Transportkosten an.
Servicepersonal stellen wir Ihnen gerne ab einer Veranstaltungsdauer von min. 3 Stunden zur Verfügung.
Mindestbestellmengen: Aufträge unter 100,- € und unter 10 Personen können wir aus logistischen Gründen nicht durchführen.
Speisenkalkulation bei Kindern: 1-4- Jahre: 0,25 Portion | 5-9 Jahre: 0,5 Portion | ab 10 Jahren: ganze Portion
Zahlungsbedingungen: Alle Preise für eine reine Speisenbestellung sind zzgl. 7 % MwSt. 19 % MwSt. sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, wenn zusätzliche Serviceleistungen wie beispielsweise Equipment / Geschirr oder Service mit bestellt werden.
Sie erhalten zu jeder Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung. Bitte teilen sie uns bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung die genaue Personenanzahl mit. Bei Änderungswünschen, die nach den 10 Tagen erfolgen, können wir die bestellten Änderungen nicht garantieren. 5 Tage vor der Veranstaltung ist keine Korrektur der Personenanzahl mehr möglich.
Ab 5 Tage vor der Veranstaltung berechnen wir bei Stornierung 50 % des Auftragsvolumens, eine Stornierung am Tag selber wird zu 100 % berechnet.
Unsere Lieferungen sind ohne Abzug zahlbar und fällig nach Rechnungseingang. Holt der Auftraggeber die Ware selbst ab, so muss die Zahlung sofort per Kartenzahlung oder in bar erfolgen.
Die florea & florea GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen erhoben.
Ab einem Auftragswert von € 1.000,00 brutto ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig.
Stand Januar 2023